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   VG Magdeburg, 28.08.2023 - 7 A 221/22 MD   

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https://dejure.org/2023,42854
VG Magdeburg, 28.08.2023 - 7 A 221/22 MD (https://dejure.org/2023,42854)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28.08.2023 - 7 A 221/22 MD (https://dejure.org/2023,42854)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28. August 2023 - 7 A 221/22 MD (https://dejure.org/2023,42854)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Kamerun: staatlicher Schutz bei häuslicher Gewalt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2023 - 7 A 221/22
    Etwas anderes kann nur in besonderen Ausnahmefällen gelten, in denen humanitäre Gründe der Aufenthaltsbeendigung zwingend entgegenstehen, wobei solche humanitären Gründe auch in einer völlig unzureichenden Versorgungslage im Heimatland des Betroffenen begründet sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2023 - 7 A 221/22
    Ermessensfehler bei der Befristungsentscheidung führen daher zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 47/20 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2023 - 7 A 221/22
    Der Verweis auf die EMRK umfasst lediglich Abschiebungshindernisse, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen, sog. zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (vgl. zur Vorgängerregelung in § 53 Abs. 4 AuslG: BVerwG, Urteil vom 11.11.1997 - 9 C 13/96 - BVerwGE 105, 322).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2023 - 7 A 221/22
    Der Klägerin sind alle Tätigkeiten zumutbar, auch solche, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa, weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft, ausgeübt werden können (vgl. zur Zumutbarkeit solcher Tätigkeiten: BVerwG, Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24/06 - zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2023 - 7 A 221/22
    Dies ist auch der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft zu befriedigen und die aus zu erwartenden schwierigen Lebensbedingungen resultierenden Gefährdungen im Einzelfall eine solche Intensität aufweisen, dass auch ohne konkret drohende Maßnahmen von einer unmenschlichen Behandlung auszugehen ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.08.2023 - 7 A 221/22
    Insoweit kommt es allein auf die grundsätzliche staatliche Schutzfähigkeit und -willigkeit an (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 1.94 - zitiert nach juris).
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